Schulordnung 2011/2012 Mit der Anmeldung wird die für die Private Musikschule F. J. Wagner gültige Schul- und Schulgeldordnung anerkannt. Mit der Anmeldung legen Sie die Unterrichtsform (Einzel-/ Gruppen- oder Klassenunterricht), die Unterrichtseinheit ( min ) und das Schulgeld fest. Mit Unterrichtsbeginn bekommt der Schüler einen, für das ganze Schuljahr gültigen, Terminplan ausgehändigt. Der Unterricht findet nur an Terminen statt, die auf dem Terminplan angegeben sind. Der Schüler ist zur Einhaltung der Termine verpflichtet. Der Unterrichtstermin kann nicht verschoben, aber intern mit einem anderen Schüler, der die gleiche Unterrichtseinheit belegt hat, getauscht werden. Ergreifen Sie diese Möglichkeit, suchen Sie sich einen Tauschpartner, denn Unterrichtsaufälle die der Schüler zu vertreten hat, werden nicht nachgegeben. Darunter fallen Geburtstagsfeiern, private Ausflüge, Turniere etc. Unterrichtsversäumnis entbindet nicht von der Zahlungspflicht! Können mehrere Termine nicht wahrgenommen werden, bitten wir um Absprache! Bei längerer, durch ärztliches Attest nachweisbare Erkrankung als eine Woche, entfällt das Honorar nach Ablauf dieser einen Woche für den Rest der Erkrankungszeit, ohne dass die vorliegenden Vereinbarungen hierdurch berührt werden. Die Verrechnung wird in der Schuljahrendabrechnung vorgenommen. Unterrichtsstunden die auf Veranlassung des Lehrers ausfallen, werden in der Regel nachgegeben. In Ausnahmefällen, kann ein Unterrichtstermin ausfallen. Die Verrechnung wird in der Schuljahrendabrechnung vorgenommen. Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Sigmaringen, auch wenn der Unterricht außerhalb der Musikschule stattfindet. |
Schulgeldordnung Das Schulgeld (Rate) richtet sich nach der Anzahl der Unterrichtseinheiten, die im Schuljahr für jeden Wochentag stattfinden (36). Beispiel: Einzelunterricht/20min 01 UE=16,00 € X 36 UT = 576,00 € : 12 = 48,00 € Zahlungsmittel ist das Lastschriftverfahren. Die erste Schulgeldrate ist gleichzeitig Ihre Anmeldebestätigung. Sie ist sofort nach Eingang der Anmeldung fällig. Die weiteren Raten folgen jeweils zum 01. eines neuen Monats. In Rate 12 ist die Endabrechnung des Schuljahres enthalten. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung kann gegenseitig erstmals
zum 28./29. Februar zum 31. August vorgenommen werden. Verspätete Einreichungen werden nicht akzeptiert. Das gegenseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Das für alle angebotenen Kurse erforderliche Notenmaterial stellen wir gesondert in Rechnung. |